Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen, von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen, stellen uns im Vereinsbetrieb immer wieder vor Herausforderungen.

Mit 8.11.2021 ist nun die 2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft getreten, was folgende Änderungen für unseren Sportbetrieb mit sich bringt:

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
  • Zusammenkünfte – egal an welchem Ort – mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G (z.B. auch bei Vereinssitzungen)
  • Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
    • (Kinder bis 12 Jahre sind von der Nachweispflicht der geringen epidemiologischen Gefahr vorerst weiterhin ausgenommen, das Bereithalten des Ninja-Passes wird dennoch empfohlen, wo vorhanden)
    • Die Kursleiter kontrollieren aus diesem Grund alle Kinder ab der 1. Schulstufe
  • Erwachsene Begleitpersonen bei den Kinderkursen haben ebenfalls einen 2G Nachweis zu erbringen
    • Falls dieser nicht direkt an der Kassa kontrolliert wird, ist er auch hier dem Kursleiter vorzuweisen
  • Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen (auch über PRAE) gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien), dies kann jedoch vom Sportstättenbetreiber anders geregelt werden (Zutritt z.B. nur bei 2G)
    • Im Allsportzentrum gilt für alle ausnahmslos die 2G-Regel

 

Details zu den Änderungen können unter: www.sportunion.at/bgld/corona-virus nachgelesen werden.