Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen, von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen, stellen uns im Vereinsbetrieb immer wieder vor Herausforderungen.
Mit 8.11.2021 ist nun die 2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft getreten, was folgende Änderungen für unseren Sportbetrieb mit sich bringt:
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
- Zusammenkünfte – egal an welchem Ort – mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G (z.B. auch bei Vereinssitzungen)
- Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
- (Kinder bis 12 Jahre sind von der Nachweispflicht der geringen epidemiologischen Gefahr vorerst weiterhin ausgenommen, das Bereithalten des Ninja-Passes wird dennoch empfohlen, wo vorhanden)
- Die Kursleiter kontrollieren aus diesem Grund alle Kinder ab der 1. Schulstufe
- Erwachsene Begleitpersonen bei den Kinderkursen haben ebenfalls einen 2G Nachweis zu erbringen
- Falls dieser nicht direkt an der Kassa kontrolliert wird, ist er auch hier dem Kursleiter vorzuweisen
- Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen (auch über PRAE) gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien), dies kann jedoch vom Sportstättenbetreiber anders geregelt werden (Zutritt z.B. nur bei 2G)
- Im Allsportzentrum gilt für alle ausnahmslos die 2G-Regel
Details zu den Änderungen können unter: www.sportunion.at/bgld/corona-virus nachgelesen werden.